Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 30.10.2026

1. Allgemeines

Aufträge betreffend Waren (Hardware, Software), ausgenommen Dienstleistungen, sind nur dann rechtsverbindlich zustande gekommen, wenn sie vom Auftragnehmer schriftlich bestätigt und firmenmäßig gezeichnet wurden. Einkaufsbedingungen, allgemeine Geschäftsbedingungen oder sonstige Bedingungen des Auftraggebers werden für das gegenständliche Rechtsgeschäft und die gesamte Geschäftsbeziehung hiermit ausgeschlossen. Angebote sind grundsätzlich freibleibend.

2. Vertragsschluss und Beratung

a) Ein vom Auftragnehmer schriftlich bestätigter und firmenmäßig gezeichneter Auftrag kann vom Auftraggeber nicht mehr einseitig storniert oder widerrufen werden. Darauf, ob der Auftragnehmer bereits Dispositionen im Hinblick auf das Vertragsverhältnis getroffen hat, kommt es dabei nicht an.

b) Eine vom Auftragnehmer erfolgte Beratung in Vorbereitung auf einen Vertragsabschluss kann vom Auftragnehmer gesondert in Rechnung gestellt werden, wenn es nach Beratung und Angebotserstellung nicht binnen 4 Wochen zu einem Auftrag kommt. Ein vom Auftragnehmer im Zusammenhang mit einer Beratung oder Vertragsanbahnung erstelltes Angebot verbleibt jedenfalls entweder bis zur Auftragserteilung durch den Auftraggeber oder bis zur Bezahlung der Beratung gemäß dem ersten Satz dieses Punktes im geistigen Eigentum des Auftragnehmers und darf vom Auftraggeber bis zu diesem Zeitpunkt in keiner Art und Weise verwendet werden. Eine Weitergabe und wie immer geartete Verwendung ist dem Auftraggeber untersagt.

3. Lieferung

a) Die Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Für beim Transport entstandene Beschädigungen oder Verluste haftet der Auftragnehmer nicht. Im Falle einer Beschädigung oder eines vollständigen oder teilweisen Verlustes beim Transport hat der Auftraggeber dies dem Auftragnehmer innerhalb eines Tages nach Einlangen der Ware schriftlich unter Übermittlung von Lichtbildern, die die Schäden zeigen, mitzuteilen.

b) Teillieferungen sind möglich.

c) Die Kosten für Aufbewahrungsmaßnahmen, die aus Gründen (nicht fristgerechte Abholung oder Organisation des Rücktransportes) notwendig werden, die beim Auftraggeber liegen, gehen zu Lasten des Auftraggebers und gelten als Ablieferung.

d) Erfüllungsort für die Lieferung und die Zahlung ist der Geschäftssitz des Auftragnehmers.

4. Kaufpreis und Zahlung

a) Der Kaufpreis richtet sich nach dem schriftlichen Auftrag. Die Rechnungslegung erfolgt mit Leistungserbringung, wobei bei Lieferung einer Ware diese unabhängig davon, ob gleichzeitig eine Dienstleistung durch den Auftragnehmer erbracht wird, der Kaufpreis für die Ware innerhalb des in der Rechnung angegebenen Zahlungszieles zu bezahlen ist.

b) Zahlungen des Auftraggebers können mit schuldbefreiender Wirkung nur auf das im Auftrag bzw. in der Rechnung angeführte Bankkonto des Auftragnehmers oder bar gegen Ausstellung einer Quittung/Zahlungsbestätigung geleistet werden. Zahlungen mit schuldbefreiender Wirkung werden zuerst auf wie immer geartete Kosten, dann auf Zinsen und zuletzt auf Kapital angerechnet.

c) Im Falle eines Zahlungsverzuges gelten für sämtliche Forderungen des Auftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber Verzugszinsen von 12% pro Jahr und die Übernahme der Kosten für eine zweckentsprechende Rechtsverfolgung als vereinbart.

d) Die vom Auftragnehmer gelegten Rechnungen sind inklusive Umsatzsteuer innerhalb des in der Rechnung angeführten Zahlungszieles ohne jeden Abzug und spesenfrei zahlbar. Sollte in der Rechnung kein Zahlungsziel angeführt sein, so gilt die gesetzliche Zahlungsfrist von 8 Tagen ab Erhalt der Rechnung. Für Teilrechnungen gelten die für den Gesamtauftrag festgelegten Zahlungskonditionen.

e) Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten oder Leistungsarten umfassen (z.B. Warenlieferung und Dienstleistung), ist der Auftragnehmer berechtigt, nach Lieferung jeder einzelnen Einheit oder Leistung Rechnung zu legen, welche innerhalb des Zahlungszieles in der Rechnung bzw. innerhalb der gesetzlichen Zahlungsfrist von 8 Tagen ab Zustellung der Teilrechnung zu bezahlen ist.

f) Für individuelle Kundenbestellungen gilt grundsätzlich Vorauskasse, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

g) Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger Lieferung, Garantie- oder Gewährleistungsansprüchen oder Bemängelungen zurückzuhalten.

h) Rechnung Einspruchsfrist
Der Auftraggeber hat die Möglichkeit innerhalb einer 14-tägigen Frist mittels schriftlichen Widerspruchs die Rechnung zu retournieren, ansonsten gilt diese als anerkannt!

5. Einhaltung der Liefertermine und Rücktritt vom Vertrag

a) Hat der Auftragnehmer die Leistung entsprechend der schriftlichen Auftragsbestätigung nicht innerhalb von 90 Tagen ab Bestellung erbracht, ist der Auftraggeber berechtigt, nach Setzung einer weiteren mindestens 90-tägigen Nachfrist mittels eingeschriebenem Brief vom Vertrag zurückzutreten. Auch der Auftragnehmer kann schriftlich oder mündlich zurücktreten, wenn die Lieferung durch höhere Gewalt, Arbeitskonflikte oder sonstige durch den Auftragnehmer unabwendbare oder unverschuldete Hindernisse und Ereignisse, wie etwa Transportunterbrechungen oder Produktionseinstellung, unmöglich wird. In Fällen, in denen die bestellte Ware, aus welchen Gründen auch immer, nicht mehr lieferbar ist, kann der Auftragnehmer dem Auftraggeber die Lieferung eines Ersatzproduktes vorschlagen, dem der Auftraggeber innerhalb der im Angebot angeführten Frist zuzustimmen hat oder andernfalls vom Vertrag zurücktreten kann.

b) Übernimmt der Auftraggeber die bestellte Ware nicht bei Lieferung/Übergabe, so kann der Auftragnehmer nach Setzung einer Nachfrist von 2 Wochen vom Vertrag schriftlich oder mündlich zurücktreten.

c) Der Auftragnehmer ist berechtigt, ohne Haftungsfolgen von einem abgeschlossenen Vertrag fristlos zurückzutreten, wenn über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren eröffnet, ein derartiger Antrag mangels Vermögen abgewiesen oder gegen den Auftraggeber von dritter Seite Exekution geführt wird oder generell aufgrund mangelnder Bonität eine Vertragserfüllung durch den Auftraggeber nicht zu erwarten ist.

d) In den Fällen des Punkt 5.b. und 5.c. hat der säumige Auftraggeber bei Rücktritt durch den Auftragnehmer jedenfalls innerhalb von 14 Tagen nach Rücktrittserklärung des Auftragnehmers eine Stornoentschädigung in Höhe von 50 % der Rechnungssumme zu bezahlen, wobei die Geltendmachung der gesamten Rechnungssumme bzw. diesen Betrag übersteigenden Schäden ausdrücklich vorbehalten bleibt.

6. Eigentumsvorbehalt

a) Das Eigentum an den gelieferten Waren bleibt bis zur vollständigen Zahlung (einschließlich Zinsen und Kosten) und Erfüllung sämtlicher Vertragspflichten des Auftraggebers uneingeschränktes Eigentum des Auftragnehmers.

b) Der Auftraggeber hat für diese Zeit für die ordnungsgemäße Instandhaltung (Wartung und Reparatur) auf seine Kosten zu sorgen. Verpfändungen und Sicherungsübereignungen vor restloser Bezahlung sind unwirksam und gelten als ausgeschlossen.

c) Der Auftraggeber ist für die Dauer des noch nicht eingetretenen Eigentumsüberganges verpflichtet, dem Auftragnehmer binnen 3 Tagen schriftlich von einer tatsächlichen oder rechtlichen Inanspruchnahme des Kaufgegenstandes durch Dritte in Kenntnis zu setzen und den Dritten auf das vorbehaltene Eigentum hinzuweisen.

d) Kommt der Auftraggeber seinen Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht nach, so ist der Auftragnehmer berechtigt, sein Eigentum auf Kosten des Auftraggebers zurückzuholen und der Auftraggeber zur Herausgabe verpflichtet.

7. Gewährleistung

a) Mängel sind in Fällen gesetzlicher Gewährleistung innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Ware dem Auftragnehmer schriftlich mitzuteilen. Auf die §§ 377ff UGB wird verwiesen. Bei fristgerechter und gerechtfertigter Mängelrüge leistet der Auftragnehmer an seinem Geschäftssitz Mängelbehebung an der Ware oder kostenlosen Ersatz. Der Auftragnehmer ist im Rahmen der Erfüllung seiner Gewährleistungsverpflichtung nur verpflichtet, durch Mängelbehebung oder kostenlosen Ersatz jenen Zustand wiederherzustellen, der zum Zeitpunkt der Übergabe bestanden hat. Keine Haftung besteht für den Auftragnehmer für nach der Übergabe durchgeführte Konfigurationen, Einstellungen und hinzugefügte Daten. Eine Haftung für Mängelfolgenschäden ist jedenfalls ausgeschlossen.

b) Für vom Auftragnehmer erbrachte Dienstleistungen in Form von Beratungen bestehen keinerlei Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers. Eine Haftung für Mängelfolgenschäden (Datenverluste odgl.) ist jedenfalls ausgeschlossen.

Der Auftragnehmer haftet nach Vorliegen der Voraussetzungen allenfalls nach den Bestimmungen des § 1299ff ABGB.

8. Vorbereitung des Aufstellortes

Die Vorbereitung des Aufstellortes wird vom Auftragnehmer individuell angegeben und hat der Auftraggeber dem zu entsprechen.

9. Datenverbindungen

Mindestvertragsdauer bedeutet, dass der Kunde für den angegebenen Zeitraum auf die ordentliche Kündigung der Bereitstellung verzichtet. Die Bereitstellung kann erstmals unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ablauf der Mindestvertragsdauer, danach unter Einhaltung derselben Kündigungsfrist zum Ablauf eines jeden Kalendermonats gekündigt werden. Der Auftraggeber verpflichtet sich, spätestens 18 Monate nach Vertragsbeginn mitzuteilen, ob der Vertrag gekündigt wird. Im Falle einer Verlängerung läuft der Vertrag weitere 24 Monate und der Auftraggeber hat wieder spätestens nach 18 Monaten ab dem Verlängerungsdatum mitzuteilen, ob der Vertrag gekündigt wird.

10. Schlussbestimmungen

a) Für sämtliche Streitigkeiten aus einem Vertragsverhältnis zwischen dem Auftragnehmer und einem Kunden ist das sachlich zuständige Gericht des Geschäftssitzes des Auftragnehmers zuständig und ist ausschließlich österreichisches Recht anzuwenden.

b) Erklärungen können rechtswirksam nur schriftlich an den Auftragnehmer gerichtet werden. Nebenabreden und Änderungen der Bestellung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit – so wie überhaupt sämtliche Erklärungen bei diesem Rechtsgeschäft – der Schriftform. Dies gilt auch für das Abgehen von diesem Formerfordernis.

c) Die aufrechnungsweise Geltendmachung von Gegenforderungen bzw. Ausübung von Zurückbehaltungsrechten der Auftraggeber als Kunden dem Auftragnehmer gegenüber ist ausgeschlossen.

11. Arbeitszeit, Stundensätze und Fahrtkosten

Normalarbeitszeit
Mo–Do: 08:00–17:00 & Fr: 08:00–12:00

Mo–Do: 17:00–20:00, Fr: 12:00–20:00 & Sa: 08:00–12:00 Uhr Aufschlag 50 %, außerhalb dieser Zeiten und an Feiertagen Aufschlag 100 % (Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Aufwand).

Die jeweils aktuellen Stundensätze und Fahrtkosten sind unter www.klaus-falzberger.at/preise/ veröffentlicht. Stundensätze und Fahrtkosten können sich ohne Ankündigung des Auftragnehmers jederzeit ändern.